Beiträge
FRD – Beitragsordnung
Die FRD–Beitragsordnung wurde in der Gründungsversammlung am 21. 11. 1995 in Düsseldorf beschlossen, in der 5. Mitgliederversammlung am 08. 04. 2000 in Erfurt auf Euro-Beträge geändert, zuletzt geändert in der 13. Mitgliederversammlung am 26. 4. 2008 in Dresden. Sie gilt für die nach dem 26. 4. 2008 beitretenden Mitglieder ab sofort und für alle anderen Mitglieder ab dem Jahr 2009.
1. Höhe des Mitgliedsbeitrages:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 300 Euro x Quadratwurzel aus der Beschäftigtenzahl des Mitgliedsbetriebes (siehe Punkt 4), gerundet auf das nächstfolgende Vielfache von 50 Euro, plus 50 Euro. Der Höchstbeitrag beträgt 1.550 Euro. Mitglied im Fachverband ist der jeweilige Betrieb, nicht eine Einzelperson aus diesem Betrieb. Ein Mitgliedsbetrieb, dessen Beschäftigtenzahl sich geändert hat, soll die aktuelle Zahl zu Beginn eines Kalenderjahres dem FRD mitteilen.
Öffentlich bestellte Sachverständige für Röntgen oder behördlich bestimmte Sachverständige nach RöV erwerben eine persönliche Mitgliedschaft, auch wenn sie einer Gruppe von Sachverständigen oder einer Sachverständigenorganisation angehören. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Sachverständige beträgt 150 €.
Personen, die aus Altersgründen nicht mehr voll berufstätig sind, können eine persönliche Mitgliedschaft erwerben. In diesem Falle ist nur die betreffende Person Mitglied. Der jährliche „Senioren“-Mitgliedsbeitrag beträgt 150 €.
Bei Aufnahme eines Mitglieds in der ersten Jahreshälfte ist ein voller Jahresbeitrag zu entrichten, bei Aufnahme in der zweiten Jahreshälfte nur ein halber Jahresbeitrag.
Jedes neue Mitglied hat einmalig einen Aufnahmebeitrag zu zahlen. Der Aufnahme-beitrag hat die Höhe eines halben jährlichen Mitgliedsbeitrags.
2. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages:
Der erste Mitgliedsbeitrag ist zusammen mit dem Aufnahmebeitrag innerhalb eines Monats nach der Aufnahme in den Fachverband fällig, die folgenden Beiträge jeweils bis zum 31.1. des betreffenden Jahres. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Bankkonto des FRD. Der FRD bestätigt dem Mitglied schriftlich den Zahlungseingang seines Mitgliedsbeitrages in Form einer Rechnung.
3. Wahl des Lastschriftverfahrens:
Wenn ein Mitglied dem FRD eine jederzeit widerrufbare Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag erteilt, verringert sich der jährliche Mitgliedsbeitrag um 50,00 €. Die FRD-Geschäftsstelle zieht den Mitgliedsbeitrag vom angegebenen Konto per Lastschrift ein, frühestens 1 Woche nach Zusendung der jährlichen Mitglieds-beitrags-Rechnung.
4. Definition der Beschäftigtenzahl des Mitgliedsbetriebes:
Für die Beschäftigtenzahl des Betriebes zählen sowohl der Geschäftsführer selbst als auch alle in festem Arbeitsverhältnis angestellten Personen (Anzahl der sozial-versicherungspflichtig gemeldeten Mitarbeiter).
Firmenkombinationen:
Existieren mehrere Firmen in der Röntgenbranche unter wesentlicher Beteiligung oder beherrschender Stellung einer natürlichen Person, dann bezieht sich die FRD-Mitgliedschaft auf die Gesamtheit dieser Firmengruppe. Entsprechend gilt als Beschäftigtenzahl die Gesamtzahl der Belegschaft dieser Firmengruppe. In Zweifelsfällen oder bei noch anders gearteten Firmenkonstruktionen entscheidet der FRD-Vorstand über die anzusetzende Beschäftigtenzahl.
Tabelle der FRD-Mitgliedsbeiträge für Betriebe
Die Beitragsberechnungsformel für Betriebe lautet:
Mitgliedsbeitrag / Jahr = 300 Euro x Quadratwurzel aus Beschäftigtenzahl,
gerundet auf das nächstfolgende Vielfache
von 50 Euro, plus 50,00 €
Der Höchstbeitrag ist 1.550 Euro.
Bei Erteilung einer jederzeit widerrufbaren Einzugsermächtigung und damit Teilnahme am Lastschriftverfahren verringert sich der jährliche Mitgliedsbeitrag um 50,00 €.
|
Beschäftigtenzahl
BZ des Betriebes
|
Mitgliedsbeitrag in €
(Rechnungsstellung)
|
Mitgliedsbeitrag in €
(Lastschrift)
|
Aufnahmebeitrag
in € (Lastschrift)
|
|
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|
|
|
|
1
|
350
|
300
|
150
|
|
2
|
500
|
450
|
225
|
|
3
|
600
|
550
|
275
|
|
4
|
650
|
600
|
300
|
|
5
|
750
|
700
|
350
|
|
6
|
800
|
750
|
375
|
|
7
|
850
|
800
|
400
|
|
8
|
900
|
850
|
425
|
|
9
|
950
|
900
|
450
|
|
10
|
1000
|
950
|
475
|
|
11
|
1050
|
1000
|
500
|
|
12
|
1100
|
1050
|
525
|
|
13
|
1150
|
1100
|
550
|
|
14
|
1200
|
1150
|
575
|
|
15
|
1250
|
1200
|
600
|
|
16
|
1250
|
1200
|
600
|
|
17
|
1300
|
1250
|
625
|
|
18
|
1350
|
1300
|
650
|
|
19
|
1400
|
1350
|
675
|
|
20
|
1400
|
1350
|
675
|
|
21
|
1450
|
1400
|
700
|
|
22
|
1500
|
1450
|
725
|
|
23
|
1500
|
1450
|
725
|
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24
|
1550
|
1500
|
750
|
|
25
|
1550
|
1500
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750
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|
über 25
|
1550
|
1500
|
750
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